Wenn ihre drei Kinder in die Schule und zur Kita gehen, lassen Vika Viktoria (28) und Christian (37) die Rollläden wieder runter – und drehen in ihrer Wohnung Pornos, die sie anschließend im Internet teilen.
So verdienen der gelernte Koch und die Bürokauffrau inzwischen tatsächlich ihr gesamtes Familieneinkommen. Dem Vermieter aber passt das nicht: Er schickte ihnen diese Woche die fristlose Kündigung. Einer seiner Gründe: Ruhestörung.
BILD sprach mit den Dreifach-Eltern und ihrem Anwalt, fragte beim Mieterbund nach, ob die Kündigung rechtens ist.
München – Nur noch bis zum 20. November hat Familie L. aus Waldkraiburg (Bayern) Zeit, dann soll sie ausziehen: Die Dreifach-Eltern, die ihre Brötchen als „Vika Viktoria“ und „Bayernsepp“ mit Pornos verdienen, haben die fristlose Kündigung für ihre Vier-Zimmer-Wohnung (100 qm) bekommen!
Die Vorwürfe des Vermieters: Ruhestörung und gewerbliche Nutzung. „Wir haben nicht lauter Sex als andere Mieter im Haus auch“, rechtfertigt sich Christian L. (37, gelernter Koch). „Und wenn das Hochladen von Clips schon als gewerbliche Nutzung gilt, dürfte ja auch kein YouTuber in seiner Wohnung arbeiten.“
Seine Frau Vika Viktoria (28) ist nicht nur stinksauer, sondern hat auch Angst: „Mit drei Kindern finden wir auf die Schnelle unmöglich eine neue Bleibe. Mir ist rätselhaft, wie unser Vermieter uns das sechs Wochen vor Weihnachten antun kann.
Dem Eigentümer aber scheint es ernst zu sein: Er droht mit Zwangsräumung, wenn das Paar mit den drei Kindern (3, 12, 16) nicht bis zum 20. November weg ist. „Dafür müsste er auf Räumung klagen, bis zum Urteil können Monate vergehen“, sagt Ulrich Ropertz (64) vom Deutschen Mieterbund. Grundsätzlich habe der Vermieter aber nicht ganz unrecht: „Jede Tätigkeit, mit der Geld verdient wird, kann als gewerbliche Nutzung ausgelegt werden, die eine Kündigung dann rechtfertigt, wenn es hierdurch zu Beeinträchtigungen für die Nachbarn kommt.“
Das Paar hat Rechtsanwalt Arndt Kempgens (50) eingeschaltet, will sich jetzt gegen die Kündigung wehren. Der Jurist zu BILD:
„Die Gründe für die Kündigung sind vorgeschoben. Was meine Mandanten hinter ihrer Wohnungstür treiben, ist ihre Sache. Sie stören damit weder die Nachbarn noch den Hausfrieden. Auch wenn der Fall pikant ist, ist der Vermieter keineswegs zur Kündigung berechtigt. Wir gehen dagegen vor. Eine fünfköpfige Familie vor die Tür zu setzen, nur weil dem Vermieter die Lebenseinstellung der Eltern nicht gefällt, ist nicht akzeptabel.“
Der Vermieter war auf BILD-Anfrage nicht zu erreichen.